Rechtsprechung
BGH, 18.06.2013 - 2 StR 104/13 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit einer strafschärfenden Berücksichtigung der Brutalität der Tatausführung im Zusammenhang mit Mordes unter Alkoholeinfluss
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 21; StPO § 349 Abs. 2
Rechtmäßigkeit einer strafschärfenden Berücksichtigung der Brutalität der Tatausführung im Zusammenhang mit Mordes unter Alkoholeinfluss - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Stark besoffen und brutal = Strafschärfung? So einfach nicht.
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 29.06.2000 - 1 StR 223/00
Affektspannung; Verminderte Schuldfähigkeit; Persönlichkeitsfremde Tat; …
Auszug aus BGH, 18.06.2013 - 2 StR 104/13
Nach ständiger Rechtsprechung darf die Art der Tatausführung einem Angeklagten nur dann ohne Abstriche strafschärfend zur Last gelegt werden, wenn sie in vollem Umfang vorwerfbar ist, nicht aber, wenn ihre Ursache in einer von ihm nicht oder nur eingeschränkt zu vertretenen geistig-seelischen Beeinträchtigung liegt (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2000 - 1 StR 223/00, StV 2001, 615; Urteil vom 17. Juli 2003 - 4 StR 105/03, NStZ-RR 2003, 294; Beschluss vom 8. Oktober 2002 - 5 StR 365/02, NStZ-RR 2003, 104; Beschluss vom 31. Januar 2012 - 3 StR 453/11, NStZ-RR 2012, 169;… Fischer, StGB, 60. Aufl., § 46 Rn. 32). - BGH, 08.10.2002 - 5 StR 365/02
Verminderte Schuldfähigkeit (Steuerungsfähigkeit; erhebliche affektiver Erregung …
Auszug aus BGH, 18.06.2013 - 2 StR 104/13
Nach ständiger Rechtsprechung darf die Art der Tatausführung einem Angeklagten nur dann ohne Abstriche strafschärfend zur Last gelegt werden, wenn sie in vollem Umfang vorwerfbar ist, nicht aber, wenn ihre Ursache in einer von ihm nicht oder nur eingeschränkt zu vertretenen geistig-seelischen Beeinträchtigung liegt (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2000 - 1 StR 223/00, StV 2001, 615; Urteil vom 17. Juli 2003 - 4 StR 105/03, NStZ-RR 2003, 294; Beschluss vom 8. Oktober 2002 - 5 StR 365/02, NStZ-RR 2003, 104; Beschluss vom 31. Januar 2012 - 3 StR 453/11, NStZ-RR 2012, 169;… Fischer, StGB, 60. Aufl., § 46 Rn. 32). - BGH, 17.07.2003 - 4 StR 105/03
Strafzumessung (unverschuldete Folgen der Tat; Strafschärfung; Totschlag: …
Auszug aus BGH, 18.06.2013 - 2 StR 104/13
Nach ständiger Rechtsprechung darf die Art der Tatausführung einem Angeklagten nur dann ohne Abstriche strafschärfend zur Last gelegt werden, wenn sie in vollem Umfang vorwerfbar ist, nicht aber, wenn ihre Ursache in einer von ihm nicht oder nur eingeschränkt zu vertretenen geistig-seelischen Beeinträchtigung liegt (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2000 - 1 StR 223/00, StV 2001, 615; Urteil vom 17. Juli 2003 - 4 StR 105/03, NStZ-RR 2003, 294; Beschluss vom 8. Oktober 2002 - 5 StR 365/02, NStZ-RR 2003, 104; Beschluss vom 31. Januar 2012 - 3 StR 453/11, NStZ-RR 2012, 169;… Fischer, StGB, 60. Aufl., § 46 Rn. 32). - BGH, 31.01.2012 - 3 StR 453/11
Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot; Tatausführung; erheblich verminderte …
Auszug aus BGH, 18.06.2013 - 2 StR 104/13
Nach ständiger Rechtsprechung darf die Art der Tatausführung einem Angeklagten nur dann ohne Abstriche strafschärfend zur Last gelegt werden, wenn sie in vollem Umfang vorwerfbar ist, nicht aber, wenn ihre Ursache in einer von ihm nicht oder nur eingeschränkt zu vertretenen geistig-seelischen Beeinträchtigung liegt (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2000 - 1 StR 223/00, StV 2001, 615; Urteil vom 17. Juli 2003 - 4 StR 105/03, NStZ-RR 2003, 294; Beschluss vom 8. Oktober 2002 - 5 StR 365/02, NStZ-RR 2003, 104; Beschluss vom 31. Januar 2012 - 3 StR 453/11, NStZ-RR 2012, 169;… Fischer, StGB, 60. Aufl., § 46 Rn. 32). - BGH, 16.05.2002 - 4 StR 105/02
Sichverschaffen kinderpornographischer Schriften; Hinweispflicht (Änderung des …
Auszug aus BGH, 18.06.2013 - 2 StR 104/13
Nach ständiger Rechtsprechung darf die Art der Tatausführung einem Angeklagten nur dann ohne Abstriche strafschärfend zur Last gelegt werden, wenn sie in vollem Umfang vorwerfbar ist, nicht aber, wenn ihre Ursache in einer von ihm nicht oder nur eingeschränkt zu vertretenen geistig-seelischen Beeinträchtigung liegt (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2000 - 1 StR 223/00, StV 2001, 615; Urteil vom 17. Juli 2003 - 4 StR 105/03, NStZ-RR 2003, 294; Beschluss vom 8. Oktober 2002 - 5 StR 365/02, NStZ-RR 2003, 104; Beschluss vom 31. Januar 2012 - 3 StR 453/11, NStZ-RR 2012, 169;… Fischer, StGB, 60. Aufl., § 46 Rn. 32).
- OLG Bamberg, 10.11.2015 - 3 OLG 6 Ss 110/15
Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung
Dies kann nicht der Fall sein, wenn ihre Ursache z.B. in einer von dem Angeklagten nicht oder nur bedingt zu vertretenen geistig-seelischen Beeinträchtigung liegt, weshalb sich das Urteil mit dieser Frage befassen muss (st.Rspr.; vgl. zuletzt u.a. BGH, Beschl. v. 18.06.2013 - 2 StR 104/13 [bei juris]).Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung darf die Art der Tatausführung einem Angeklagten nur dann ohne Abstriche strafschärfend zur Last gelegt werden, wenn sie in vollem Umfang vorwerfbar ist, nicht aber, wenn ihre Ursache in einer von ihm nicht oder nur eingeschränkt zu vertretenen geistig-seelischen Beeinträchtigung liegt (vgl. nur BGH, Beschluss vom 18.06.2013 - 2 StR 104/13 [bei juris];… Fischer § 46 Rn. 32, jeweils m.w.N.).
- BGH, 11.04.2022 - 2 StR 21/22
Strafzumessung (minder schwerer Fall des Totschlags: Prüfungsreihenfolge, …
Denn die Urteilsgründe lassen nicht erkennen, ob sich die Strafkammer des Umstands bewusst war, dass Tatmodalitäten einem Angeklagten strafschärfend nur zur Last gelegt werden dürfen, wenn sie vorwerfbar sind, nicht aber, wenn ihre Ursache in einer vom Täter nicht zu vertretenden geistig-seelischen Beeinträchtigung liegt (vgl. Senat, Beschluss vom 30. April 2015 - 2 StR 444/14, NStZ 2015, 634; vom 8. Januar 2014 - 2 StR 514/13; vom 18. Juni 2013 - 2 StR 104/13;… Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 636 mwN). - BGH, 14.08.2013 - 2 StR 574/12
Strafzumessung (Tatmodalitäten als Strafschärfungsgrund bei gleichzeitiger …
Allerdings darf die Art der Tatausführung einem Angeklagten nur dann ohne Abstriche strafschärfend zur Last gelegt werden, wenn sie in vollem Umfang vorwerfbar ist, nicht aber, wenn ihre Ursache in einer von ihm nicht oder nur eingeschränkt zu vertretenen geistig-seelischen Beeinträchtigung liegt (vgl. zuletzt Senat, Beschluss vom 18. Juni 2013 - 2 StR 104/13 mit zahlr. Nachw.).